| Informationen zur
Batterieverordnung: Batterien gehören nicht in den
Hausmüll.
Das Batteriegesetz gilt gemäß § 1 Abs. 1 S. 2
Batteriegesetz auch für Batterien, die in andere
Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt
sind.
Als Verbraucher
sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben.
Sie können Ihre alten Batterien bei den öffentlichen Sammelstellen
in Ihrer Gemeinde oder
überall dort abgeben, wo Batterien
der betreffenden Art verkauft werden. Sie können Ihre
Batterien
auch im Versand unentgeltlich zurückgeben. Falls Sie von
der zuletzt genannten
Möglichkeit Gebrauch machen wollen,
schicken Sie Ihre alten Batterien
bitte frei an unsere
Adresse (unfreie Lieferungen werden abgeleht).
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bei...